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   BayObLG, 29.06.1995 - 1Z BR 158/94   

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https://dejure.org/1995,7437
BayObLG, 29.06.1995 - 1Z BR 158/94 (https://dejure.org/1995,7437)
BayObLG, Entscheidung vom 29.06.1995 - 1Z BR 158/94 (https://dejure.org/1995,7437)
BayObLG, Entscheidung vom 29. Juni 1995 - 1Z BR 158/94 (https://dejure.org/1995,7437)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erbeinsetzung durch Testament mit Auflagenvorbehalt; Einsetzung eines Testamentsvollstreckers; Pflichtverletzungen eines Testamentsvollstreckers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2227; FGG § 13a
    Beendigung des Amts des Testamentsvollstreckers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 22.01.1964 - V ZR 37/62

    Begriff des Streitgegenstandes bei Identität von Vorfragen

    Auszug aus BayObLG, 29.06.1995 - 1Z BR 158/94
    Das Amt des Testamentsvollstreckers endet von selbst mit der Ausführung der Aufgaben, die ihm der Erblasser zugewiesen hat, ohne daß es einer Aufhebung der Testamentsvollstreckung oder einer Entlassung des Testamentsvollstreckers bedarf (BGHZ 41, 23./25; BayObLGZ 1953, 357/362; 1976, 67/71; 1988, 42/45 f.).
  • BayObLG, 24.02.1988 - BReg. 1 Z 48/86

    Begründung der Entlassung des Testamentsvollstreckers bei einer

    Auszug aus BayObLG, 29.06.1995 - 1Z BR 158/94
    Das Amt des Testamentsvollstreckers endet von selbst mit der Ausführung der Aufgaben, die ihm der Erblasser zugewiesen hat, ohne daß es einer Aufhebung der Testamentsvollstreckung oder einer Entlassung des Testamentsvollstreckers bedarf (BGHZ 41, 23./25; BayObLGZ 1953, 357/362; 1976, 67/71; 1988, 42/45 f.).
  • BayObLG, 29.03.1976 - BReg. 1 Z 9/76

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde;

    Auszug aus BayObLG, 29.06.1995 - 1Z BR 158/94
    Das Amt des Testamentsvollstreckers endet von selbst mit der Ausführung der Aufgaben, die ihm der Erblasser zugewiesen hat, ohne daß es einer Aufhebung der Testamentsvollstreckung oder einer Entlassung des Testamentsvollstreckers bedarf (BGHZ 41, 23./25; BayObLGZ 1953, 357/362; 1976, 67/71; 1988, 42/45 f.).
  • BayObLG, 17.03.1992 - BReg. 1a Z 53/89

    Voraussetzungen für die Erteilung eines sogenannten Fremdrechtserbschein;

    Auszug aus BayObLG, 29.06.1995 - 1Z BR 158/94
    Dies ist von Amts wegen zu berücksichtigen (vgl. BayObLGZ 1992, 54/57 m.w.Nachw.; Keidel/Kahl § 19 Rn. 90, Bassenge/Herbst FGG/ RPflG 6. Aufl. Einl. FGG VI 4b).
  • OLG München, 20.07.1994 - 15 U 3348/93

    Pflichten eines Testamentsvollstreckers

    Auszug aus BayObLG, 29.06.1995 - 1Z BR 158/94
    Auf die Berufung der Beteiligten zu 1 und 2 hatte das Oberlandesgericht durch rechtskräftiges Urteil vom 20.7.1994 (Az.: 15 U 3348/93) den Beteiligten zu 3 verurteilt, an die Kläger (die Beteiligten zu 1 und 2) 38.000 DM zu bezahlen sowie Auskunft "über den Gesamtstand an von ihm übernommenen Unterlagen des Nachlasses.
  • BayObLG, 18.09.1987 - BReg. 3 Z 27/87

    Voraussetzungen; Umfang; Grenzen; Bindung; Gericht; Freiwillige Gerichtsbarkeit;

    Auszug aus BayObLG, 29.06.1995 - 1Z BR 158/94
    Es braucht hier nicht entschieden zu werden, ob der Senat als Gericht der freiwilligen Gerichtsbarkeit an die tragenden Gründe des Urteils des Oberlandesgerichts München vom 20.7.1994, das von einer Beendigung des Testamentsvollstreckeramts schon vor Einreichung der Klage im Zivilprozeß (10.12.1991) ausgeht, gebunden ist (vgl. dazu BayObLGZ 1987, 325/329 ff.), denn der Senat ist - mit dem Oberlandesgericht - der Meinung, daß die dem Beteiligten zu 3 nach dem Testament der Erblasserin obliegenden Aufgaben spätestens Ende August 1991 ausgeführt waren.
  • BayObLG, 07.09.1990 - BReg. 1a Z 12/90

    Minderjährigenschutzabkommen; Schutzmaßnahmen; Unterstützung; Durchsetzung;

    Auszug aus BayObLG, 29.06.1995 - 1Z BR 158/94
    Bei der Festsetzung des Geschäftswerts für beide Rechtsmittelinstanzen (§ 31 Abs. 1 S. 1, § 131 Abs. 2 , § 30 KostO ) hält es der Senat für angemessen, den im Entlassungsverfahren gemäß § 113 S. 2, § 30 Abs. 2 S. 1 KostO .maßgebenden Regelwert von 5.000 DM (vgl. BayObLGZ 1969, 163/164 m.w.Nachw.; BayObLG bei Plötz Rpfleger 1991, 4/6; Senatsbeschlüsse vom 30.10.1992 BReg. 1 a Z 44/90 und vom 9.11.1993 1Z BR 111/93) zu erhöhen (§ 30 Abs. 2 S. 2 KostO ).
  • BayObLG, 07.05.1979 - BReg. 1 Z 18/79
    Auszug aus BayObLG, 29.06.1995 - 1Z BR 158/94
    Die zulässigen weiteren Beschwerden der Beteiligten zu 1 und 2 können schon deshalb keinen Erfolg haben, weil ihre Erstbeschwerden - was vom Gericht der weiteren Beschwerde von Amts.wegen zu prüfen ist (vgl. BayObLGZ 1979, 142/150 m.w.Nachw.; Keidel/Kuntze FGG 13. Aufl. § 27 Rn. 15) - nicht zulässig waren.
  • BayObLG, 09.11.1993 - 1Z BR 111/93
    Auszug aus BayObLG, 29.06.1995 - 1Z BR 158/94
    Bei der Festsetzung des Geschäftswerts für beide Rechtsmittelinstanzen (§ 31 Abs. 1 S. 1, § 131 Abs. 2 , § 30 KostO ) hält es der Senat für angemessen, den im Entlassungsverfahren gemäß § 113 S. 2, § 30 Abs. 2 S. 1 KostO .maßgebenden Regelwert von 5.000 DM (vgl. BayObLGZ 1969, 163/164 m.w.Nachw.; BayObLG bei Plötz Rpfleger 1991, 4/6; Senatsbeschlüsse vom 30.10.1992 BReg. 1 a Z 44/90 und vom 9.11.1993 1Z BR 111/93) zu erhöhen (§ 30 Abs. 2 S. 2 KostO ).
  • BayObLG, 10.01.1997 - 1Z BR 65/95

    Verwaltungsvollstreckung und Abwicklungsvollstreckung aufgrund gemeinschaftlichen

    Dadurch ist dieses Amt erloschen (Palandt/Edenhofer § 2226 Rn. 3), für eine Entlassung des Beteiligten zu 7 (§ 2227 BGB ) ist kein Raum mehr (vgl. BayObLGZ 1988, 42/46; BayObLG ZEV 1995, 370 ).
  • OLG Hamm, 11.04.2002 - 15 W 440/00

    Erledigung des Entlassungsverfahrens durch Erledigung der aufgaben des

    Insbesondere wenn das Testamentsvollstreckeramt bereits aus anderen Gründen beendet ist, ist für eine Entlassung des Testamentsvollstreckers durch das Nachlaßgericht kein Raum mehr mit der Folge, daß in dem Verfahren über einen Entlassungsantrag eine Erledigung der Hauptsache eintritt (KG JFG 14, 275 ff.; BayObLGZ 1988, 42, 45 = FamRZ 1988, 770, 771; ZEV 1995, 370).
  • KG, 08.03.2012 - 1 W 561/11

    Testamentsvollstreckung über Gesellschaftsanteile: Beendigung des

    Da der Zeitpunkt der Erledigung vor der Beschwerdeeinlegung liegt, ist diese als unzulässig zu verwerfen, sofern sie nicht zurückgenommen wird (BayObLG, ZEV 1995, 370, 371).
  • AG Hameln, 08.12.2021 - 19 VI 938/18

    Testamentsvollstrecker; Entlassung des Testamentsvollstreckers; Beendigung;

    Nach Beendigung des Amtes kann der Testamentsvollstrecker nicht mehr entlassen werden (vgl. BayObLG, Beschluss vom 29.06.1995 - 1Z BR 158/94 , juris, Rn. 10 m.w.N.; Zimmermann in: Münchener Kommentar zum BGB, 8. Aufl. 2020, § 2227 Rn. 3 m.w.N.; Krätschel in: Firsching/Graf, Nachlassrecht, 11. Aufl. 2019, § 19 Rn. 87).
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